Satzung angepasst entsprechend Beschluss AMV-2017-08-18

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@ -33,7 +33,7 @@ Der Sitz des Vereins ist Dortmund.
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
\Clause{title={Zweck des Vereins}}
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitss "`Steuerbegünstigte Zwecke"' der Abgabenordnung ({\S}{\S} 51ff.) in der jeweils gültigen Fassung.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitss \glqq Steuerbegünstigte Zwecke\grqq{} der Abgabenordnung ({\S}{\S} 51ff.) in der jeweils gültigen Fassung.
Ziel und Zweck des Vereins ist die Förderung von Kunst, Kultur, und Kommunikation in Dortmund.
Auch Jugendliche und Schüler sollen durch Einbindung in einzelne Projekte für diese Themen interessiert werden.
@ -41,7 +41,7 @@ Der Vereinszweck wird insbesondere verwirklicht durch
\begin{itemize}
\item Regelmäßige öffentliche Treffen, sowie Vorträge, Workshops, Diskussions- und Informationsveranstaltungen.
\item Erschaffen von computergesteuerten Licht-, Medien- und Kunstinstallationen in enger Zusammenarbeit mit dem Schauspiel Dortmund und der Stadt Dortmund.
\item Durchführung von Bildungsveranstaltungen und Workshops speziell für Kinder, Jugendliche, Schüler; Kooperation mit Schulen, Bildungs- und Forschungseinrichtungen. (hier: RepairCafe - muss das hierher?)
\item Durchführung von Bildungsveranstaltungen und Workshops speziell für Kinder, Jugendliche, Schüler; Kooperation mit Schulen, Bildungs- und Forschungseinrichtungen.
\item Bereitstellung von räumlicher, personeller und technischer Infrastruktur.
\end{itemize}
@ -71,7 +71,7 @@ Die Mitgliedschaft endet durch
\end{itemize}
Der Austritt erfolgt durch Schriftliche Erklärung gegenüber einem vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied.
Die Schriftliche Austrittserklärung muss mit einer Frist von einem Monat jeweils zum Ende des Geschäftsjahres gegenüber dem Vorstand erklärt werden.
Die Schriftliche Austrittserklärung kann Fristlos zum Ende des Monats gegen\"uber dem Vorstand erkl\"art werden.
Ein Ausschluss kann nur aus wichtigem Grund erfolgen.
Wichtige Gründe sind insbesondere ein die Vereinsziele schädigendes Verhalten, die Verletzung satzungsmäßiger Pflichten oder Beitragsrückstände von mindestens einem Jahr.
Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand.
@ -82,7 +82,7 @@ Die Anrufung eines ordentlichen Gerichts hat aufschiebende Wirkung bis zur Recht
\Clause{title={Beiträge}}
Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben.
Die Höhe der Beiträge und deren Fälligkeit bestimmt die Mitgliederversammlung.
Alles Weitere regelt die Beitragsordnung des Vereins, die dieser Satzung als Anlage 1 - \glqq Beitragsordnung\grqq{} angef\"ugt ist.
\Clause{title={Organe des Vereins}}
Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
@ -149,5 +149,5 @@ Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigeter Zwecke fällt d
\vspace{3cm}
Dortmund, im Mai 2016
Dortmund, im Juli 2017
\end{document}