Satzung angepasst entsprechend Beschluss AMV-2017-08-18
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@ -33,7 +33,7 @@ Der Sitz des Vereins ist Dortmund.
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Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
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\Clause{title={Zweck des Vereins}}
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Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitss "`Steuerbegünstigte Zwecke"' der Abgabenordnung ({\S}{\S} 51ff.) in der jeweils gültigen Fassung.
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Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitss \glqq Steuerbegünstigte Zwecke\grqq{} der Abgabenordnung ({\S}{\S} 51ff.) in der jeweils gültigen Fassung.
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Ziel und Zweck des Vereins ist die Förderung von Kunst, Kultur, und Kommunikation in Dortmund.
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Auch Jugendliche und Schüler sollen durch Einbindung in einzelne Projekte für diese Themen interessiert werden.
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@ -41,7 +41,7 @@ Der Vereinszweck wird insbesondere verwirklicht durch
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\begin{itemize}
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\item Regelmäßige öffentliche Treffen, sowie Vorträge, Workshops, Diskussions- und Informationsveranstaltungen.
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\item Erschaffen von computergesteuerten Licht-, Medien- und Kunstinstallationen in enger Zusammenarbeit mit dem Schauspiel Dortmund und der Stadt Dortmund.
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\item Durchführung von Bildungsveranstaltungen und Workshops speziell für Kinder, Jugendliche, Schüler; Kooperation mit Schulen, Bildungs- und Forschungseinrichtungen. (hier: RepairCafe - muss das hierher?)
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\item Durchführung von Bildungsveranstaltungen und Workshops speziell für Kinder, Jugendliche, Schüler; Kooperation mit Schulen, Bildungs- und Forschungseinrichtungen.
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\item Bereitstellung von räumlicher, personeller und technischer Infrastruktur.
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\end{itemize}
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@ -71,7 +71,7 @@ Die Mitgliedschaft endet durch
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\end{itemize}
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Der Austritt erfolgt durch Schriftliche Erklärung gegenüber einem vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied.
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Die Schriftliche Austrittserklärung muss mit einer Frist von einem Monat jeweils zum Ende des Geschäftsjahres gegenüber dem Vorstand erklärt werden.
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Die Schriftliche Austrittserklärung kann Fristlos zum Ende des Monats gegen\"uber dem Vorstand erkl\"art werden.
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Ein Ausschluss kann nur aus wichtigem Grund erfolgen.
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Wichtige Gründe sind insbesondere ein die Vereinsziele schädigendes Verhalten, die Verletzung satzungsmäßiger Pflichten oder Beitragsrückstände von mindestens einem Jahr.
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Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand.
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@ -82,7 +82,7 @@ Die Anrufung eines ordentlichen Gerichts hat aufschiebende Wirkung bis zur Recht
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\Clause{title={Beiträge}}
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Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben.
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Die Höhe der Beiträge und deren Fälligkeit bestimmt die Mitgliederversammlung.
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Alles Weitere regelt die Beitragsordnung des Vereins, die dieser Satzung als Anlage 1 - \glqq Beitragsordnung\grqq{} angef\"ugt ist.
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\Clause{title={Organe des Vereins}}
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Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
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@ -149,5 +149,5 @@ Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigeter Zwecke fällt d
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\vspace{3cm}
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Dortmund, im Mai 2016
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Dortmund, im Juli 2017
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\end{document}
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