entwurf fuer aenderungen beitragsordnung und schluesselordnung
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56ba10be6e
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9544a36b73
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@ -23,39 +23,13 @@
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\begin{contract}
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\begin{contract}
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\Clause{}
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\Clause{}
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Alle Vereinsmitglieder zahlen einen Mitgliedsbeitrag.
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Es wird kein Mitgliedsbeitrag erhoben.
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Der Mitgliedsbeitrag wird monatlich f\"allig, solange keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
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Gesonderte Vereinbarungen werden durch die Aufnahmebest\"atigung festgehalen.
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Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit.
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\Clause{}
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Die Beitr\"age werden jeweils zum ersten Werktag des Monats f\"allig bzw. eingezogen.
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Dem Verein wird hierf\"ur ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt.
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Dieses ist eine Anlage zum Aufnahmeantrag [Anlage 1 - SEPA Basismandat].
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\Clause{}
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Der Beitrag staffelt sich wie folgt:
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\begin{itemize}
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\item Erwachsene (ab dem vollendeten 18. Lebensjahr): 20 \euro.
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\item Jugendliche (ab dem vollendeten 14. Lebensjahr), Sch\"uler, Studenten, Bezieher von Transfergeldern: 10\euro.
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\item Kinder (bis zum vollendeten 14. Lebensjahr): Beitragsfrei.
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\end{itemize}
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Die Beitragszahlungen sind ausdr\"ucklich Mindestbeitr\"age.
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\Clause{}
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\Clause{}
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Der Verein erhebt keine Aufnahmegeb\"uhr.
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Der Verein erhebt keine Aufnahmegeb\"uhr.
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\Clause{}
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\Clause{}
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Au{\ss}erordentliche Ausgaben k\"onnen durch einen zus\"atzlichen Spendenaufruf gedeckt werden.
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Diese Beitragsordnung kann bei Notwendigkeit vom Gesamtvorstand mit einfacher Mehrheit geändert werden.
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\Clause{}
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Diese Beitragsordnung kann bei Notwendigkeit vom monatlich stattfindenden Plenum (Topictreff am ersten Mittwoch jeden Monats) mit Beschluss ge\"andert werden.
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\end{contract}
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\end{contract}
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@ -63,5 +37,5 @@ Diese Beitragsordnung kann bei Notwendigkeit vom monatlich stattfindenden Plenum
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\vspace{3cm}
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Beschlossen durch die Mitgliederversammlung am 17.07.2017
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Beschlossen durch die Mitgliederversammlung am 2.03.2019
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\end{document}
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\end{document}
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satzung.tex
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satzung.tex
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@ -83,7 +83,10 @@ Dem Mitglied bleibt die \"uberpr\"ufung der Maßnahme durch Anrufung der ordentl
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Die Anrufung eines ordentlichen Gerichts hat aufschiebende Wirkung bis zur Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung.
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Die Anrufung eines ordentlichen Gerichts hat aufschiebende Wirkung bis zur Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung.
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\Clause{title={Beitr\"age}}
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\Clause{title={Beitr\"age}}
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Von den Mitgliedern werden Beitr\"age erhoben. Die h\"ohe die Beitr\"age und deren F\"alligkeit bestimmt die Mitgliederversammlung.
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Die Höhe und Fälligkeit von Beiträgen sind in der Beitragsordnung festgelegt.
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\Clause{title={Schlüsselvergabe}}
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Für Mitglieder besteht die Möglichkeit Schlüssel zu den Vereinsräumen zu bekommen. Näheres regelt die Schlüsselvergabeordnung.
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\Clause{title={Organe des Vereins}}
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\Clause{title={Organe des Vereins}}
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Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
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Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
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@ -91,11 +94,11 @@ Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
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\Clause{title={Mitgliederversammlung}}
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\Clause{title={Mitgliederversammlung}}
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Die Mitgliederversammlung ist das oberste Vereinsorgan.
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Die Mitgliederversammlung ist das oberste Vereinsorgan.
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Zu ihren Aufgaben geh\"oren insbesondere die Wahl und Abwahl des Vorstands, Entlastung des Vorstands, Entgegennahme der Berichte des Vorstandes, Wahl der Kassenpr\"ufer/innen Festsetzung von Beitr\"agen und deren F\"alligkeit, Beschlussfassung \"uber die \"anderung der Satzung, Beschlussfassung \"uber die Aufl\"osung des Vereins, Entscheidung \"uber Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern in Berufungsf\"allen sowie weitere Aufgaben, soweit sich diese aus der Satzung oder nach dem Gesetz ergeben.
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Zu ihren Aufgaben geh\"oren insbesondere die Wahl und Abwahl des Vorstands, Entlastung des Vorstands, Entgegennahme der Berichte des Vorstandes, Wahl der Kassenpr\"ufer/innen, Beschlussfassung \"uber die \"anderung der Satzung, Beschlussfassung \"uber die Aufl\"osung des Vereins, Entscheidung \"uber Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern in Berufungsf\"allen sowie weitere Aufgaben, soweit sich diese aus der Satzung oder nach dem Gesetz ergeben.
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Im erstem Quartal eines jeden Gesch\"aftsjahres findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt.
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Im erstem Quartal eines jeden Gesch\"aftsjahres findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt.
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Der Vorstand ist zur Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung verpflichtet, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe von Gr\"unden verlangt.
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Der Vorstand ist zur Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung verpflichtet, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe von Gr\"unden verlangt.
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Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von einer Woche schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Das Einladungsschreiben gilt als den Mitgliedern zugegangen, wenn es an die letzte dem Verein bekannt gegebene Anschrift gerichtet war.
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Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Das Einladungsschreiben gilt als den Mitgliedern zugegangen, wenn es an die letzte dem Verein bekannt gegebene Anschrift gerichtet war.
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Die Tagesordnung ist zu erg\"anzen, wenn dies ein Mitglied bis sp\"atestens eine Woche vor dem angesetzten Termin schriftlich beantragt. Die Erg\"anzung ist zu Beginn der Versammlung bekannt zu machen.
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Die Tagesordnung ist zu erg\"anzen, wenn dies ein Mitglied bis sp\"atestens eine Woche vor dem angesetzten Termin schriftlich beantragt. Die Erg\"anzung ist zu Beginn der Versammlung bekannt zu machen.
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Antr\"age \"uber die Abwahl des Vorstands, \"uber die \"anderung der Satzung und \"uber die Aufl\"osung des Vereins, die den Mitgliedern nicht bereits mit der Einladung zur Mitgliederversammlung zugegangen sind, k\"onnen erst auf der n\"achsten
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Antr\"age \"uber die Abwahl des Vorstands, \"uber die \"anderung der Satzung und \"uber die Aufl\"osung des Vereins, die den Mitgliedern nicht bereits mit der Einladung zur Mitgliederversammlung zugegangen sind, k\"onnen erst auf der n\"achsten
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@ -149,5 +152,5 @@ Bei Aufl\"osung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\"unstigeter Zwecke f\"all
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Dortmund, am 21. Dezember 2017
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Dortmund, am 2. März 20179
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\end{document}
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\end{document}
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@ -0,0 +1,43 @@
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\documentclass[parskip=half]{scrreprt}
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\usepackage[utf8]{inputenc}
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\usepackage[T1]{fontenc}
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\usepackage[ngerman]{babel}
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\usepackage{lmodern}
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\usepackage[juratotoc]{scrjura}
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\usepackage[margin=2cm, foot=1cm]{geometry}
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\usepackage{eurosym}
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\makeatletter
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\renewcommand*{\parformat}{%
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\global\hangindent 2em
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\makebox[2em][l]{(\thepar)\hfill}\hspace{-0,3cm}
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}
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\makeatother
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\begin{document}
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\addchap{Schl\"usselordnung des Chaostreff Dortmund e.V.}
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\begin{contract}
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\Clause{}
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Für Mitglieder besteht die Möglichkeit Schlüssel zu den Vereinsräumen zu bekommen.
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\Clause{}
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Die Schlüsselübergabe wird durch den Vorstand geregelt.
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\Clause{}
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Vergabevoraussetzung ist eine monatliche Spende von mindestens 20 Euro.
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\Clause{}
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Bei Wegfall der Vergabevoraussetzung kann der Schlüssel ohne Angabe von Gründen vom Vorstand eingezogen werden.
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\end{contract}
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\vspace{3cm}
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Beschlossen durch die Mitgliederversammlung am 02.03.2019
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\end{document}
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